Mit der Säule 3a kann man Geld fürs Alter sparen. Frühestens fünf Jahre vor Erreichen des ordentlichen Pensionsalters dürfen Vorsorgesparer erstmals Guthaben der dritten Säule auflösen. Haben sie mehrere 3a-Konten und beziehen diese in unterschiedlichen Jahren, können sie meist Steuern sparen. Das Gesetz beschränkt die Anzahl der 3a-Konten nicht. Einzelne Kantone tun es trotzdem, wie ein Vergleich von «K-Geld» zeigt: In Genf und Zug sind höchstens drei Konten erlaubt. Der Kanton Jura kennt keine Limiten, erlaubt aber pro Bank nur zwei Konten. In allen anderen Kantonen gibt es keine Limite. Das gilt sowohl für Selbständigerwerbende als auch für Angestellte.