Nein. Falls Sie die Ergänzungsleistungen aufgrund einer korrekten Einkommens- und Vermögens­erklärung beziehen, müssen Sie die bereits bezogenen Gelder nicht zurückzahlen. Dies gilt aber nur bis zum Todestag des Erblassers. Ergänzungsleistungen, die Sie danach erhalten haben, wird das Amt ganz oder teilweise von Ihnen zurückfordern.
Anders verhält es sich bei allfälligen kantonalen und kommunalen Beihilfen oder Fürsorgeleistungen. Die zuständige Sozialbehörde kann solche Hilfsgelder im Nachhinein innert bestimmter Fristen zurückverlangen.