Grundsätzlich gilt in der Schweiz: Gekauft ist gekauft. Ein Recht auf Rückgabe gibt es nicht, wenn die gekaufte Ware keine Mängel hat.
Doch einige Geschäfte zeigen sich kundenfreundlicher als das Gesetz. Sie nehmen Artikel zurück und erstatten den vollen Preis. Das ergab ein K-Tipp-Vergleich. Dabei wurden die Angaben auf den Websites und Aushängen in den Filialen der 33 grössten Läden der Schweiz verglichen.
Fazit: 28 Läden sichern den Kunden schriftlich ein Rückgaberecht zu. Allerdings gibt es zum Teil grosse Einschränkungen. Die Resultate im Einzelnen:
Aldi, Coop und Lidl: Rückgabe unbegrenzt
Am kundenfreundlichsten sind Lidl und Aldi. Ihre Angaben auf den Websites zu den Rückgabebedingungen sind unmissverständlich. «Wir nehmen alle Artikel jederzeit in jeder Filiale problemlos zurück – auch ohne Kassenbon», schreibt Lidl.
Auch Coop nennt auf der Website keine Frist für die Rückgabe: «Sie können das Produkt zurückbringen und erhalten das Geld zurückerstattet.»
Bei Ikea können Kunden gekaufte Produkte während eines ganzen Jahres zurückgeben. So lautet die Zusicherung auf der Website des Möbelkonzerns.
Globus macht keine schriftlichen Angaben zum Rückgaberecht. Gegenüber dem K-Tipp sagt die Sprecherin von Globus zwar, dass die Kunden gekaufte Artikel zurückgeben könnten. Ob ein Artikel zurückgenommen wird, entscheidet aber der jeweilige Verkäufer. Immerhin: Globus verspricht gegenüber dem K-Tipp, das Rückgaberecht schriftlich auszuarbeiten.
Auspacken und ausprobieren nicht erlaubt
Wenn der Kunde die Ware nicht auspacken und ausprobieren darf, kann er sie auch nicht testen. Dann nützt ein Rückgaberecht meist wenig. Bei 8 Läden ist die Rückgabe nach dem Ausprobieren ausdrücklich ausgeschlossen. So steht zum Beispiel auf der Website von Manor, dass eine Rückgabe «nur bei unbenutzter, sauberer und unbeschädigter Ware in der Originalverpackung» möglich ist.
Bei 18 der 33 untersuchten Geschäfte muss der Artikel zusammen mit der Originalverpackung zurückgegeben werden. So steht es jeweils in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ist die Verpackung nicht mehr vorhanden, verweigern die Läden die Rücknahme oder zahlen weniger aus. So schreibt Athleticum: «Es wird nur vollständige, unbenutzte, saubere und unbeschädigte Ware mitsamt der Etikette in der Originalverpackung zurückgenommen.»
Kundenfreundlicher sind etwa Bächli Bergsport, Brack, Ikea und Vögele. Dort ist das Ausprobieren der Ware nicht ausgeschlossen. Am weitesten geht Ikea. Kunden können auch Möbel zurückgeben, die bereits montiert sind. Digitec zieht bei geöffneten Verpackungen 10 Prozent vom Kaufpreis ab, Transa meist 20 Prozent. So steht es auf den Websites.
Produkte von Rückgabe ausgeschlossen
In einigen Geschäften sind bestimmte Produktegruppen vom Rückgaberecht ausgeschlossen – zum Beispiel Lebensmittel oder Artikel wie Unterwäsche, Socken und Strümpfe. Auch Sicherheitsprodukte wie Karabiner und Seile sind vom Rückgaberecht meist ausgeschlossen.
Die Einschränkungen sind teils so einschneidend, dass das Rückgaberecht keines mehr ist. Beispiel M-Electronics: Gemäss den Angaben auf Melectronics.ch sind Mobiltelefone, Note- und Netbooks, PC, Tablets, Spielkonsolen, Navigationsgeräte, bespielte CD, Videos, DVD, Software und Bücher von der Rückgabe ausgeschlossen – also ein Grossteil des Sortiments.
Barauszahlung ist nicht immer garantiert
Fast alle Geschäfte zahlen bei einer Rückgabe den Kaufbetrag in der Form zurück, wie der Kunde bezahlt hat. Ausnahme: Bei Nettoshop und Pfister erhalten Kunden nur einen Gutschein. «Der Kaufpreis wird (abzüglich Zusatz-, Liefer- und Versandkosten) auf dem Kundenkonto des Käufers für einen zukünftigen Einkauf gutgeschrieben oder in Form eines Einkaufsgutscheines erstattet», heisst es auf Pfister.ch. Und: «Eine Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.»
Noch ein weiterer Fallstrick: Die meisten Internetshops zahlen nicht den ursprünglichen Kaufpreis, sondern höchstens den aktuellen Tagespreis zurück. Dieser kann deutlich tiefer sein. So steht es beispielsweise auf Digitec.ch.
Eine ständig aktualisierte Liste der Rückgabebedingungen ist zu finden unter www.ktipp.ch ! Service ! Gut bedient.
Falls Sie andere Läden mit einem kulanten Rückgaberecht kennen: Hinweise bitte per E-Mail an redaktion@ktipp.ch.
Die grosse Mehrheit will einen Kassenzettel
Nur wer ausdrücklich danach fragt, erhält bei Kiosken und Avec-Läden von Valora sowie bei Coop Pronto und Coop to go noch einen Kassenzettel. Auch Lidl druckt seit Ende Januar nur noch dann einen Kassenbon aus, wenn der Kunde das explizit wünscht (K-Tipp 3/2017).
Eine Internetumfrage des K-Tipp zeigt: Bei der grossen Mehrheit der Kunden kommt der Kassenbon nur auf Verlangen nicht gut an. 8 von 10 Antwortenden bestehen zwecks Kontrollmöglichkeit auf einem Kaufbeleg auf Papier.
Ich will sehen, wofür ich wie viel bezahle
80 %
Gut so. Das reduziert den Papierabfall
20 %
Stand: 17.2.2017; 833 Teilnehmer
Lidl und Valora: Rückgabe auch ohne Kassenbon
Lidl und Valora (K-Kioske, Avec-Läden) sagen gegenüber dem K-Tipp, dass Waren auch ohne Kassenzettel umgetauscht werden könnten. Eine kleine K-Tipp-Stichprobe bei sechs Filialen zeigte: Lidl nahm auch ohne Kassenbons alle Produkte zurück und zahlte das Geld aus. Zudem fragte die Kassiererin immer nach, ob man einen Kassenbon wünsche. Der Umtausch war – wie versprochen – selbst in einer Lidl-Filiale möglich, in der die Waren nicht gekauft wurden. Auch in vier K-Kiosken tauschten die Verkäuferinnen die Produkte ohne Kassenzettel problemlos um.