Ja. Mit 17 ist Ihre Tochter in solchen Belangen urteilsfähig. Also durfte sie der Röntgenaufnahme selber zustimmen. Voraussetzung ist allerdings, dass sie darüber aufgeklärt wurde, dass Röntgenbilder der Befundaufnahme dienen und in diesem Zusammenhang üblich sind. Und dass das auch etwas kostet.