Die gute Nachricht zuerst: Die früher verbreitete Praxis, fakultative Zusatzleistungen – etwa eine Reiseversicherung – beim Buchen einer Reise oder eines Flugs vorein­zustellen, ist selten geworden (K-Tipp 12/12). Offenbar weiss die Tourismusbranche inzwischen, dass die Preisbekanntgabeverordnung solche Methoden verbietet. In der Stichprobe des K-Tipp scherte einzig