Anfang April ist die erneuerte Preisbekanntgabeverordnung des Bundes in Kraft getreten. Den Verkäufern von Flugreisen schreibt sie auch fürs Internet vor, vom Anfang des Buchungsprozesses an effektive Gesamtpreise an­zugeben. Sie müssen also sämtliche für die Kunden unvermeidlichen Zuschläge und Gebühren stets in den Preis integrieren – so etwa Kerosinzuschläge, Flughafentaxen und Kreditkartengebühren, sofern keine kostenlose Bezahl­v...