Nein. Für die Abwicklung der Erbschaft ist der ­Beistand nicht zuständig.  Eine Beistandschaft endet immer mit dem Tod der verbeiständeten Person.

Der Beistand muss jedoch den Angehörigen und allenfalls weiteren Personen sowie der Krankenkasse, Ämtern usw. mitteilen, dass Ihre Mutter verstorben ist. Weiter muss er dafür sorgen, dass Sie und allfällige weitere Erben wichtige Informationen erhalten – zum Beispiel Adressen, Bestattungswünsche usw. 

Mehr darf er allerdings nicht machen. Er darf also beispielsweise keine Verträge kündigen oder die Beerdigung planen. Nur wenn die Erbengemeinschaft ihn ausdrücklich ­damit beauftragt oder er von der Behörde zum Erbschaftsverwalter ernannt wird, kann er weiterhin ­gewisse Aufgaben übernehmen.