Ein Alleinstehender wehrte sich beim Bundesamt für Kommunikation gegen die Rechnungen der Serafe AG für die Radio-und-TV-Gebühr. Es sei für Singles diskriminierend, dass eine Einzelperson gleich viel zahlen müsse wie ein Mehrpersonenhaushalt. Das Amt wies seine Beschwerde ab. Der Weiterzug ans Bundesgericht war erfolglos. Dieses argumentierte, das Parlament habe sich für eine Abgabe pro Haushalt entschieden, weil das die einfachste und praktikabelste Lösung sei. Das sei für das Bundesgericht verbindlich. Zudem sei die Abgabe auch für Alleinstehende nicht unangemessen hoch.

Bundesgericht, Urteil 2C_547/2022 vom 13.12.2022