Für alle, die selber eine Putzfrau beschäftigen, gilt: Wenn diese krank ist, ist der Lohn trotzdem für eine bestimmte Zeit geschuldet. Geht die Putzfrau in die Ferien, muss man selber Hand anlegen oder einen Ersatz suchen. Als Arbeitgeber muss man zudem bei der Ausgleichskasse Sozialabgaben be­zahlen und eine Unfall­versicherung abschliessen. 

Wer das nicht will, kann Putzfrauen über eine Putzagentur buchen. Diese ist dann die Arbeitgeberin. Vorteil:...