Nein. Wenn Angestellte eingearbeitet werden müssen, geht das grundsätzlich auf Kosten des Arbeitgebers. Da er Ihre Überstunden angeordnet hat, muss er diese auch vergüten. Enthält Ihr Arbeitsvertrag keine anderslautende Regelung, sind die Überstunden mit einem Zuschlag von 25 Prozent abzugelten.

Ihr Arbeitgeber kann die Überstunden auch mit Freizeit abgelten – aber nur, falls Sie einverstanden sind. Häufig ist aber das Kompensieren von Überstunden durch Freizeit vertraglich vorgesehen.  


Buchtipp
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