Ein Ehepaar aus dem Kanton Baselland schloss mit einer Baufirma einen Werkvertrag zum Bau eines Einfamilienhauses ab. Darin verpflichtete sich das Paar, den Preis von rund 590 000 Franken in sieben zeitlich abgestuften Tranchen zu zahlen. Das Paar bezog das Haus, bevor dieses fertig war. Heizung und Warmwasser funktionierten noch nicht. Das Paar weigerte sich, die nächstfällige Tranche von 65 000 Franken zu zahlen. Die Baufirma klagte den Betrag beim Zivilgericht ein. Erst das Kantonsgericht gab ihr recht: Ein Preisnachlass wegen Mängeln lasse sich erst bei vollendetem Bau einfordern.

Kantonsgericht BL, Entscheid 400 20 130 vom 13.10.2020