Eine Genfer Gewerkschaft prangerte an einer Kundgebung die Praktiken eines Arbeitgebers an. Sie behauptete, dieser gründe Firmen, zahle den Angestellten zu wenig Lohn und ­lasse die Firmen dann Konkurs gehen. Der Gewerkschaftssekretär sprach von einem «regelrechten System der organisierten Mafia». Das Genfer Strafgericht verurteilte den Mann wegen Beschimpfung zu 30 Tagessätzen à 50 Franken auf Bewährung. Das Berufungs­gericht reduzierte dies auf 20 Tagessätze. Die Bundesrichter bestätigten das Urteil: Gewerk­schafter dürften zwar ihre Meinung äussern, der Angeklagte habe aber «die Grenze der gewerkschaftlichen Polemik überschritten».

Bundesgericht, Urteil 6B_15/2021 vom 12.11.2021