Die Zukunft schien rosig. Antonio bat meine Freundin Anna an einem schönen Sommerabend, zu ihm in sein Haus zu ziehen und in trauter Zweisamkeit gemeinsam alt zu werden. Doch bevor der erste Zügelkarton fertig gepackt war, meldete sich vergangene Woche bei Anna die Realität. Und zwar in Form eines Schreibens ihrer Krankenkasse. Diese teilte ihr mit, wunschgemäss werde ihre Adresse angepasst, die neue Police bekomme sie in den nächsten zehn Tagen. Bei gleichbleibenden Leistungen betrage die neue Prämie Fr. 666.15 pro Monat. Anna stutzte und griff zum Taschenrechner. Pro Jahr sollte sie Fr. 836.70 mehr bezahlen. Dabei wohnte Antonio bloss drei Kilometer entfernt. Aber in Schwamendingen. Das ist ein Quartier der Stadt Zürich.

Anna wohnt noch in Stettbach. Das gehört zu Dübendorf. Zwischen Zürich und Dübendorf verläuft nicht nur eine Gemeinde-, sondern auch eine Prämiengrenze der Krankenkassen. Diese legen nicht etwa die Kassen fest, sondern der Bund. Genau genommen das Eidgenössische Departement des Innern. Es bestimmt auch die maximal zulässigen Prämienunterschiede zwischen den Regionen. Der Kanton Zürich zum Beispiel ist in drei Prämienregionen aufgeteilt, die Preisunterschiede sind happig. 

Das passt niemandem so recht. Nicht mal dem Bund. Im Herbst 2016 wollte Gesundheitsminister Alain Berset die Einteilung der Prämienregionen ändern. Sie sollte sich neu an Bezirken orientieren, nicht mehr an Gemeinden. Krankenkassen und Parlamentarier kündigten jedoch Widerstand an und brachten Bersets Plan letztlich zum Absturz  – ohne zu wissen, dass sie damit auch einen finanziellen Keil zwischen zwei liebende Herzen in Schwamendingen und Stettbach trieben.

Vielleicht sollte jemand einen neuen Anlauf nehmen – und zwar für eine Einheitskrankenkasse. Dann zahlen alle überall gleich viel, und zwei liebende Herzen müssen nie mehr zusätzlich bluten.