Ja. Grundsätzlich gilt zwar: Wer mit Pensionskassengeld eine Wohnung finanziert, muss diese zwingend selber bewohnen.

Aber: Wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Wohnung aus wichtigen Gründen nicht selber nutzen können, ist eine vor­übergehende Vermietung an Fremde möglich. Das kann bei einer bedeutenden beruflichen Veränderungen der Fall sein oder bei Krankheit. Wie lange die Wohnung fremdvermietet werden darf, hängt von den Umständen ab.

In jedem Fall aber gilt: Ein Eigentümer darf sein Haus oder seine Wohnung unbefristet seinen Kindern oder seiner Ehefrau überlassen. Dies gilt nicht als Fremdvermietung.