Eine Frau bestellte bei einem Betreibungsamt im Kanton Aargau einen Auszug aus dem Betreibungsregister über eine andere Person. Sie forderte die Auskunft «gegen Rechnung». Das Betreibungsamt verlangte 17 Franken für den Auszug und 8 Franken für die Rechnung. Die Frau erhob Beschwerde beim Obergericht des Kantons Aargau. Sie argumentierte, ein Betreibungsauszug koste pauschal 17 Franken plus allenfalls 1 Franken für die Zustellung per Post, Fax oder E-Mail. Das Obergericht sah es anders. Die Gebühr für die Rechnung stehe im Gesetz und sei angemessen. 

Obergericht Aargau, Urteil KBE.2019.1 vom 27. März 2019