Eine Frau bezog von ihrer Zürcher Wohn­gemeinde eine Alimentenbevorschussung. Als sie wegzog, meldete sie das nicht. Jetzt muss sie der Gemeinde die Summe zurückzahlen, die sie nach ihrem Wegzug noch erhalten hatte.

Die Frau argumentierte, die für Steuern und Einwohnerkontrolle zuständigen Gemeinde­angestellten hätten von ihrem Wegzug gewusst. Doch das Bundesgericht sagt: Auch in einer kleinen Gemeinde muss die für die Bevorschussung zuständige Person informiert werden.

Bundesgericht, Urteil 8C_369/2015 vom 15. 7. 2015