Ein Autofahrer streifte in einer unübersicht­lichen Rechtskurve eine Sämaschine, die an ­einen Traktor angehängt war. Das Gerät ragte 30 Zentimeter auf seine Fahrbahn. Der Fahrer wurde verletzt – muss aber trotzdem 800 Franken Busse zahlen wegen Verletzung der Verkehrsregeln.

Vorwurf des Gerichts: Wenn er nicht zu schnell und zudem in der Mitte seiner Fahrbahn gefahren wäre, so wäre genug Raum gewesen für ein problemloses Kreuzen. In unübersichtlichen ­Situationen müsse in der Mitte der Strasse ­immer ein Zwischenraum von 50 Zentimetern zum Kreuzen freigelassen werden.

Bundesgericht, Urteil 6B_801/2015 vom 22.2.2016