Mehr Übersicht: Faule Ausrede

Der Fahrer eines Kleintransporters klebte bei Tempo 115 km/h so nahe am Heck des vorausfahrenden Fahrzeugs, dass der Abstand nur noch rund 7 Meter betrug. Gemäss Bundes­gericht hat er damit eine grobe Verletzung der Verkehrsregeln begangen und muss eine ­bedingte Geldstrafe von 1680 Franken zahlen.

Vor Gericht brachte der Mann vor, als Lenker eines Nutzfahrzeugs sitze er höher. Und deshalb könne er über das Dach des Vorausfahrenden die Strasse nach vorne überblicken. Doch das lässt das Bundesgericht nicht gelten.

Bundesgericht, Urteil 6B_245/2014 vom 1. 4. 2014