Beistand für Witwe bestätigt

Eine 82-jährige Witwe stellte ihr Haus einem Ehepaar gratis zur Verfügung. Deswegen – und auch aus anderen Gründen – errichtete die ­Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) eine Vertretungsbeistandschaft mit Vermögensverwaltung.

Dagegen hat sich die Frau vergebens bis vor Bundesgericht gewehrt. Entscheidend sei nicht ihr Umgang mit dem eigenen Geld, sagt das ­Gericht, sondern die Tatsache, dass die Frau vom Ehepaar bzw. vom Mann abhängig sei. Sie habe Angst vor dem Mann und könne sich nicht gegen ihn durchsetzen. Und das sei eine Form der Urteilsunfähigkeit.