Jeder kann sich allein wehren

Erhalten die Mitmieter (zum Beispiel einer Wohngemeinschaft) von ihrem Vermieter die Kündigung, können sie sich – wie andere Mieter – gegen die Kündigung wehren. Lange war jedoch die Frage umstritten: Müssen sie das zwingend gemeinsam tun? Oder kann ein Mitmieter die Kündigung auch allein anfechten? Das Bundesgericht hat jetzt die Frage geklärt: Mitmieter müssen nicht zwingend zusammen eine Kündigung des Vermieters anfechten. Zur Anfechtung ist ein Mitmieter auch allein legitimiert. Allerdings muss er die sich nicht an der Anfechtung beteiligenden Mitmieter neben dem Vermieter als Beklagte ins Recht fassen.

Bundesgericht, Urteil 4A_201/2014 vom 2. 12. 2014