Genug Geld zum Prozessieren

Ein Mann wollte vor Gericht eine Geldforderung durchsetzen. Dazu verlangte er die Be­freiung von den Gerichtskosten. Das wird ­gewährt, wenn die Person bedürftig ist. Im vor­liegenden Fall sei die Voraussetzung nicht ­gegeben, sagt das Bundesgericht. Der Mann hatte kurz vorher sein Geld in den Kauf einer Firma gesteckt, 

die nun 50 000 Franken Eigenkapital aufwies. Eine Firma kaufen und dann für den bereits ­geplanten Prozess Armut vorgeben – das gehe nicht. Zudem könne er eine Hypothek auf­nehmen, um so zu Geld zu kommen.

Bundesgericht, Urteil 4A_264/2014 vom 17. 10. 2014