Eine Zahnarztassistentin war wegen einer Schwellung im Handgelenk arbeitsunfähig und erhielt ein Krankentaggeld. Die Versicherung liess sie überwachen und stellte fest, dass sie alltägliche Arbeiten bewältigen konnte. Die Ver­sicherung drohte mit einer Strafanzeige, sofern die Frau keinen Vergleich unterschreibe, dass sie auf weitere Taggelder verzichte. Die Frau unterschrieb, be­reute aber die Unterschrift bald und klagte Taggelder in der Höhe von 26 000 Franken ein. Sie erhielt vom Kantonsgericht Baselland und dem Bundesgericht Recht. Eine unter Androhung einer Strafverfolgung eingegangene Vereinbarung sei unverbindlich, wenn die drohende Partei daraus übermässige Vorteile erziele. Im Übrigen ver­lange das Lenken eines Autos nicht die gleiche Feinmotorik wie das Hantieren mit Zahnarzt­instrumenten.

Bundesgericht, Urteil 4A_78/2017 vom 20.7.2017