Ein Autofahrer fuhr hinter einem Postauto her. Dabei betätigte er mehrmals die Lichthupe, weil er offenbar mit der Fahrweise des Postauto­chauffeurs nicht einverstanden war. Zudem schikanierte er den Chauffeur, nachdem er überholt hatte: In einem Kreisel fuhr er im Schritttempo, was das Postauto an der Durchfahrt hinderte.

Damit behinderte er gemäss Bundesgericht den Verkehr mehrfach und missbrauchte die Lichthupe. Der Autofahrer muss eine Busse von 500 Franken und für das Verfahren vor Bundesgericht 4000 Franken zahlen. 

Bundesgericht, Urteil 6B_1313/2015 vom 29.11.2016