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Ein Mann überfuhr mit 31 km/h eine Ampel, die seit 19 Sekunden auf Rot stand. Vor Gericht wollte er eine Verurteilung wegen einfacher Übertretung der Verkehrsregeln erreichen, was ihn 250 Franken Busse gekostet hätte.
Doch das Bundesgericht sah im Verhalten des Mannes eine grobe Verletzung der Verkehrsregeln. Urteil: eine bedingte Geldstrafe von 2520 Franken und eine Busse von 400 Franken. Zudem droht dem Mann ein Ausweisentzug von 3 Monaten. In diesem Fall beruhe das Übersehen des Rotlichts auf einem «besonderen Mass an Unaufmerksamkeit». Und damit habe der Mann die anderen Verkehrsteilnehmer «erhöht abstrakt gefährdet»
Bundesgericht, Urteil 6B_480/2014 vom 23.2.2015
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