Mieter selber schuld

In einer Atelierwohnung hatte sich Schimmel gebildet. Der Mieter verlangte deshalb vom Vermieter eine Sanierung. Zudem sei sein Mietzins bis zum Abschluss der Baumassnahmen um rund die Hälfte zu reduzieren.

Doch damit kam der Mieter vor Gericht nicht durch. Ein Experte stellte fest, der Mann habe im Loft geduscht, gekocht und Wäsche getrocknet. Bauliche Mängel seien ausgeschlossen. Fazit des Experten: Wenn in diesem Mietobjekt keine Wäsche zum Trocknen aufgehängt und dreimal täglich 10 Minuten gelüftet werde, gebe es keine Feuchtigkeitsprobleme.   

Bundesgericht, Urteil 4A_578/2014 vom 23. 2. 2015