Ein Mann hat wegen versuchten Versicherungsbetrugs eine Freiheitsstrafe von 27 Monaten kassiert. Zwölf Monate davon muss er absitzen. Er hatte in einer Waldlichtung einen Porsche angezündet, um die Versicherungssumme zu kassieren. Zwar konnte man dem Mann die Tat nicht 100-prozentig nachweisen. Doch das Spurenbild zeige gemäss Bundesgericht eher Anzeichen einer Brandstiftung als einer technischen Brandursache. 

Bundesgericht, Urteil 6B_303/2016 vom 29. 7. 2016