Nichterscheinen ist strafbar

Ein Mann wurde betrieben, danach stand die Pfändung bevor. Zu diesem Zweck wurde der Mann aufgefordert, im Amtslokal der Betreibungsbehörde zu erscheinen. Doch er kreuzte zweimal unentschuldigt nicht auf. Das kostet ihn eine Busse von 200 Franken sowie Gerichtskosten von über 1000 Franken. 

Der Mann argumentierte, er habe mit seiner Weigerung gegen die staatlichen Stellen protestiert, die ihn angeblich mobbten und ­erpressten. Doch das Bundesgericht sagt, «strafbarer Ungehorsam in einem Pfän­dungsver­fahren» sei kein taugliches oder ­erlaubtes ­Mittel, «um eine Überprüfung angeblich fehlerhafter staatlicher Akte durchzu­setzen». 

Bundesgericht, Urteil 6B_651/2014 vom 28. 8. 2014