Bei einem Raubüberfall auf einen Tankstellen-Shop rammte ein maskierter Täter einer Frau eine Soft-Air-Waffe in den Rücken und verlangte Geld. Im Anschluss litt das Opfer unter anhaltenden psychischen Beschwerden und war arbeitsunfähig. Die Suva zahlte vier Jahre lang Taggelder, stellte dann aber ihre Zahlungen ein.

Das Bundesgericht hat diesen Leistungsstopp abgesegnet. Zwar können solche Schreckereignisse als Unfallfolge gelten. Aber: «Nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge und der allgemeinen Lebenserfahrung» sei eine Traumatisierung wie im konkreten Fall nach vier Jahren über­wunden. 

Bundesgericht, Urteil 8C_2/2016 vom 29. 2. 2016