Der getrennt lebende Vater zweier Kinder bezog Familienzulagen. Er leitete sie aber nicht an die Mutter weiter, die das Sorgerecht hatte. Die Mutter beantragte deshalb bei der Familienausgleichskasse Basel, dass die Zulage direkt an sie ausgezahlt wird – und erhielt Recht. Dagegen wehrte sich der Mann zunächst erfolgreich beim Sozialversicherungsgericht des Kantons Basel-­Stadt. Auf Beschwerde der Ausgleichskasse hin stellt das Bundesgericht klar: Leitet ein Vater die Zulagen nicht an die Mutter weiter, hat die Kasse sie der Mutter direkt zu überweisen.