Ausweis für einen Monat weg

Ein Mann fuhr auf der Autobahn eine Schlangenlinie und geriet dabei auch kurz auf den Pannenstreifen – denn er hatte sein Naviga­tionsgerät in der Hand. Darauf suchte er eine Adresse und war deshalb abgelenkt.

Gemäss dem höchsten Gericht in Lausanne hat er damit eine mittelschwere Gefährdung des Verkehrs begangen. Dies zieht bei nicht vor­belasteten Lenkern einen einmonatigen ­Ausweisentzug nach sich – selbst wenn es zu keinem Unfall kam.

Bundesgericht, Urteil 1C_762/2013 vom 27. 2. 2014