Ein Mann verlor die Stelle aus wirtschaftlichen Gründen, der Betrieb blieb ihm 58 704 Franken Lohn schuldig. sechs Monate später ging die Firma in Konkurs, worauf der Mann bei der Arbeits­losenkasse die Insolvenzentschädigung verlangte. Doch das Bundesgericht hat sie ihm verweigert. Hintergrund: In solchen Fällen müssen Betroffene sehr bald den Betrieb betreiben oder vor Gericht eine Lohnklage ein­reichen. Der Mann hatte aber in drei Monaten nur vier Mahnungen geschickt und war jeweils vom Arbeitgeber vertröstet worden. Gemäss Bun­des­­gericht hätte er schon nach der zweiten Mahnung konkrete rechtliche Schritte unternehmen müssen.

Bundesgericht, Urteil 8C_748/2015 vom 9. 2. 2016