Der Inhaber eines Solartechnikunternehmens war seit 2012 Kunde bei der Lyoness Suisse GmbH mit Sitz in Buchs SG. Diese versprach für jeden Einkauf bei Partnerfirmen Rabatte im tiefen einstelligen Prozentbereich. Um höhere Prämien zu erhalten, verkaufte Lyoness dem Unternehmer «Gutscheine für künftige Einkäufe» für 13 200 Franken. Der Mann forderte beim Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland sein Geld zurück. Mit Erfolg: Wie das Kantonsgericht Zug kam das Kreisgericht zum Schluss, dass es sich bei Lyoness um ein illegales Schneeballsystem handelt, weshalb es die Klage guthiess.

Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland, Entscheid VV.2018.82-WS1ZE-HWI vom 4.6.2019