Auf den Dosen des «Lozärner Bier Lager» fehlte bisher der Brauort des Biers. Nur die Adresse der Lozärner Bier AG in Luzern war aufgedruckt, dazu der Hinweis «hergestellt und abgefüllt in der Schweiz». Die Lozärner Bier AG lässt das Bier im Kanton Schaffhausen ­brauen und abfüllen. Die Luzerner Lebensmittel­kontrolle fand das irreführend und ver­langte den Aufdruck des Brauorts. Dagegen wehrte sich die Brauerei: Die Zusammensetzung des Biers und das Marketingkonzept seien in Luzern erfunden worden. Damit blitzte sie vor allen Instanzen ab. Auch für die Bundesrichter erweckt die Aufmachung den Eindruck, das Bier stamme aus dem Raum Luzern. 

Bundesgericht, Urteil 2C_761/2017 vom 25. Juni 2018