Vor dem Regionalgericht Berner Jura-Seeland beantragte ein Mann kosten­lose Prozess­führung. Darauf haben laut Gesetz Mittellose Anspruch, wenn der Prozess nicht aussichtslos ist. Das ­Gericht verlangte vom Kläger «sämt­liche Belege zu seinen finan­ziellen Verhält­nissen». Er reichte Krankenkassenrechnungen, Mietvertrag, Unterlagen zur Altersrente und einen Bankkontoauszug ein. Das Gericht lehnte sein Gesuch ab, weil die letzte Steuererklärung und -veran­lagung fehlten. Die Berner Oberrichter hiessen seine ­Beschwerde gut: Die erstinstanzlichen Richter hätten dem Laien Gelegenheit geben müssen, die fehlenden Unterlagen nachzureichen.

Obergericht BE, Entscheid ZK 2018 67 vom 12.3.2018