In einem Hochhaus mit 39 Wohnungen war eine Frau Hauswart. Sie wohnte mit ihrem Mann im betreffenden Block. Das Haus wurde verkauft, und der neue Besitzer kündigte dem Paar die Wohnung mit dem Argument, er brauche sie für den neuen Hauswart. Doch die Hauswartung war an eine externe Firma ver­geben worden, und ein Angestellter der Firma wohnte bereits im Haus.

Das Bundesgericht hat diese Kündigung ­deshalb als missbräuchlich taxiert. Zumal im ­betreffenden Haus regelmässig Wohnungen frei werden.

Bundesgericht, Urteil 4A_50/2015 vom 19. 5. 2015