Das Modehaus Grieder verlängerte im November 2014 den Mietvertrag für sein Ladengeschäft an der Zürcher Bahnhofstrasse bis Ende 2024. Die Vermieterin Credit Suisse verkaufte die Liegenschaft im selben Monat an die Swatch-Gruppe. Diese kündigte Grieder 2016 per Ende 2024. Das Modehaus beantragte beim Mietgericht Zürich eine Mieterstreckung. Dieses lehnte die Klage ab. Das Obergericht sistierte das Verfahren bis 2022: Dann sei zu beurteilen, ob der Mietvertrag zu erstrecken ist. Die Vermie­terin wehrte sich erfolgreich beim Bundesgericht. Es stellte fest, dass eine Erstreckung für maximal sechs Jahre möglich wäre. Grieder habe aber gar acht Jahre Zeit, um Ersatz zu suchen. Das reiche aus. 

Bundesgericht, Urteil 4A_552/2019 vom 21.4.20