Ein Autofahrer folgte auf der Autobahn mehrere hundert Meter lang viel zu nahe dem vor ihm fahrenden Wagen. Deshalb wurde er wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln verurteilt.

Vor Bundesgericht wehrte sich der Mann. Die Abstands­regeln gingen von einer Reak­tionszeit von 0,6 Sekunden aus. Er aber sei lizenzierter Boxtrainer und habe eine Reaktionszeit von 0,25 Sekunden. Deswegen sei er milder zu bestrafen. Das Bundesgericht wies ihn ab. Seine Behauptung sei «unsubstanziiert».

Bundesgericht, Urteil 6B_441/2015 vom 3.2.2016