Eine Frau wurde von einem Übeltäter im Intimbereich angefasst und wird seither psychiatrisch behandelt. Muss nun der Unfallversicherer zahlen, weil die Frau an einem Schock leidet? Das Bundesgericht sagt Nein. Zwar können  ­Schockerlebnisse rechtlich und versicherungstechnisch durchaus als Unfall gelten (z. B. einen Tsunami hautnah miterleben). Im vorliegenden Fall seien aber die «hohen Anforderungen an ein aussergewöhnliches Schreckereignis» nicht gegeben.

Bundesgericht, Urteil 8C_505/2015 vom 14. 10. 2015