Ein Mann fuhr auf der Autobahn hinter zwei Fahrzeugen, die auf der Überholspur nur 100 km/h fuhren. Deshalb überholte er sie rechts mit 120 km/h und setzte seine Fahrt auf der Normalspur mit 120 fort. Das Bundes­gericht hat einmal mehr bestätigt: Das ist eine grobe Verletzung der Verkehrsregeln – und das hat ­einen Ausweisentzug von mindestens drei Monaten zur Folge.

Bundesgericht, Urteil 6B_263/2016 vom 24. 5. 2016