Ein Mann führte Schmuck im Wert von rund 80 000 Franken ein, ohne dies am Zoll zu deklarieren. Dafür wurde er von der Eidgenös­sischen Zollverwaltung mit einer Busse von 6200 Franken belegt. Als der Mann diese ­Busse vor Gericht anfechten wollte, verlangte er ­einen kostenlosen amtlichen Verteidiger.

Den hat ihm das Bundesgericht in letzter ­Instanz verwehrt. Diese Busse sei ein «Bagatellfall». Einen amtlichen Verteidiger gebe es nur ab einer gewissen Schwere der Strafe, etwa wenn eine Freiheitsstrafe von mehr als vier ­Monaten droht. 

Bundesgericht, Urteil 1B_746/2012 vom 5. 3. 2013