Ein Mann bezog von seiner Taggeldversicherung während rund eineinhalb Jahren insgesamt 212 000 Franken an Taggeldern. Dazu täuschte er sogar Ärzte, um falsche Zeugnisse einreichen zu können. Und während der Bezugsdauer arbeitete er ganz normal weiter.

Jetzt muss der Mann die 212 000 Franken zurückgeben. Gemäss Bundesgericht hat er sich aber auch des gewerbsmässigen Betrugs schuldig gemacht, was ihm eine bedingte Freiheitsstrafe von 22 Monaten einbringt. Er habe die Versicherung mit einem «erheblichen Aufwand» arglistig getäuscht, um mit den Geldern ein eigenes Unternehmen zu gründen und seinen Lebensunterhalt zu finanzieren.

Bundesgericht, Urteil 6B_488/2016 vom 5.9.2016