Ein Mann kaufte seinem Vater ein Auto ab, obwohl er wusste, dass das Auto gepfändet ­worden war. Denn der Vater hatte seine Rechnungen nicht mehr zahlen können und war ­betrieben worden.

Das ist ein Straftatbestand, der gemäss Strafgesetzbuch «Bruch amtlicher Beschlagnahme» heisst. Im schlimmsten Fall drohen drei Jahre Freiheitsstrafe. Der Sohn und Käufer erhielt eine bedingte Geldstrafe von 40 Tagessätzen à je 100 Franken.

Bundesgericht, Urteil 6B_883/2015 vom 24. 11. 2015