Ein Mann aus dem Kanton Luzern wollte bei einem angeblichen Kreditgeber einen Kredit aufnehmen. Später erhielt er von mehreren Unbekannten Geld auf sein Konto, insgesamt rund 36 000 Franken. Der angebliche Kreditgeber hatte den Leuten vorgegaukelt, sie bekämen einen Kredit, wenn sie auf das Konto des Luzerners Geld einzahlten. Er bat den Kontoinhaber, die 36 000 Franken nach Westafrika weiterzuleiten. Dafür verurteilte das Kriminalgericht Luzern den Kontoinhaber wegen mehrfacher Geldwäscherei und Urkundenfälschung zu einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu 130 Franken. Er habe es zumindest für möglich gehalten, dass das Geld aus einem Betrug stammte. Der Luzerner wehrte sich vergeblich bis vor das Bundesgericht.

Bundesgericht, Urteil 6B_295/2019 vom 8.8.2019