Bei gravierenden Mängeln können Mieter ihren Mietvertrag fristlos kündigen. Allerdings nur, wenn der Vermieter den Mangel kennt und innert angemessener Frist nichts dagegen unternimmt. Die Mieter eines Einfamilienhauses im Kanton Luzern hatten am 23. Januar 2013 fristlos gekündigt, weil die Elektroinstallationen im gemieteten Einfamilienhaus nicht mehr sicher gewesen seien. Jetzt entschied das Bundesgericht: Da die Vermieter vom Mangel nichts wussten, müssen die Mieter den Mietzins bis zum ordentlichen Kündigungstermin zahlen. Das waren rund 10 000 Franken.

Bundesgericht, Urteile 4A_477/2018 und 4A_481/2018 vom 16.7.2019