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Ein Lastwagenchauffeur bog nach rechts ab. Dabei überrollte er einen Velofahrer, der den Lastwagen rechts überholen wollte. Der Velofahrer verstarb kurz nach dem Unfall.
Das Bezirksgericht Hochdorf verurteilte den Chauffeur wegen fahrlässiger Tötung, das Luzerner Kantonsgericht bestätigte den Entscheid. Das Bundesgericht sprach den Chauffeur frei. Da er rechtzeitig blinkte und mit einem Abstand von 39 Zentimetern zum Trottoir einspurte, hätte der Velofahrer rechts nicht vorbeifahren dürfen. Es genügt ein Abstand, bei dem vernünftigerweise nicht mehr mit einem Velofahrer gerechnet werden muss.
Bundesgericht, Urteil 6B_164/2016 vom 14. März 2017
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