Ein Lastwagenchauffeur bog nach rechts ab. Dabei überrollte er einen Velofahrer, der den Lastwagen rechts überholen wollte. Der Velo­fahrer verstarb kurz nach dem Unfall.

Das Bezirksgericht Hochdorf verurteilte den Chauffeur wegen fahrlässiger Tötung, das ­Luzerner Kantonsgericht bestätigte den Entscheid. Das Bundesgericht sprach den Chauffeur frei. Da er rechtzeitig blinkte und mit ­einem Abstand von 39 Zentimetern zum ­Trottoir ein­spurte, hätte der Velofahrer rechts nicht vorbeifahren dürfen. Es genügt ein Abstand, bei dem vernünftigerweise nicht mehr mit einem Velo­fahrer gerechnet werden muss.

Bundesgericht, Urteil 6B_164/2016 vom 14. März 2017