Busse wegen Irreführung

Ein Töfffahrer wurde rechtskräftig zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Er hatte mehrere Verkehrsregeln übertreten und an ­einem Auto absichtlich den Aussenspiegel ­abgeschlagen. Darauf meldete sich seine ­Lebenspartnerin bei der Polizei mit der Behauptung, sie sei die Fahrerin gewesen.

Aufgrund der Faktenlage war jedoch klar, dass der Täter nur ein Mann gewesen sein konnte. Deshalb ist die Frau wegen Irreführung der Rechtspflege und versuchter Begünstigung zu einer Busse von 400 Franken verurteilt worden. Dazu kam eine bedingte Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu 50 Franken. Die Frau wehrte sich dagegen bis vor Bundesgericht – vergeblich. Jetzt muss sie auch noch eine Gerichtsgebühr von 800 Franken zahlen.

Bundesgericht, Urteil 6B_747/2014 vom 25. 9. 2014