Ein Mann erhielt Ergänzungsleistungen (EL). Er besitzt zusammen mit seinem Sohn ein Zweifamilienhaus. Sie teilen sich die Kosten. Deshalb gab der Mann für die EL-Berechnung nur die Hälfte des Hypozinses an. Das war korrekt – doch das Amt setzte fälschlicherweise den ganzen Hypozins als anerkannte Ausgabe ein. So erhielt der Mann in drei Jahren rund 24 000 Franken zu viel EL ausbezahlt.

Diesen Betrag muss er zurückzahlen. Er hätte die Berechnungsblätter der Ausgleichskasse überprüfen müssen, sagt das Bundesgericht. Dann hätte er mit einem «Mindestmass an Sorgfalt» die Zahlen vergleichen, den Fehler bemerken und sich melden können.

Bundesgericht, Urteil 9C_184/2015 vom 8. 5. 2015