Hohe Geldstrafe für Erpresser

Eine Baufirma wollte ein Areal überbauen. Da verlangte der Eigentümer einer angrenzenden Liegenschaft sinngemäss: «Wenn ihr mir meine Liegenschaft kostenlos saniert, verzichte ich auf einen Rekurs gegen euer Bauvorhaben. Wenn ihr auf meine Forderung nicht eingeht, werde ich euren Bau mit Rekursen bis vor ­Bundesgericht verzögern.» Die Sanierung hätte ­einen Wert von rund 300 000 Franken gehabt.

Das Bundesgericht hat seine Verurteilung ­wegen Erpressung bestätigt – zumal relativ klar war, dass der Baurekurs chancenlos gewesen wäre. Der Mann erhält eine bedingte Geldstrafe von 840 000 Franken aufgebrummt (280 Tagessätze à 3000 Franken).

Bundesgericht, Urteil 6B_1049/2013 vom 4. 7. 2014