Ein Mann suchte beim Autofahren eine Adresse auf dem Smartphone. Dabei hielt er das Gerät vor sich auf dem Lenkrad in der Hand. Das brachte ihm eine Busse von 100 Franken ein sowie eine Verwarnung der kantonalen Behörde. Gemäss Bundesgericht ist die Ablenkung beim Ablesen von Navi-Daten (mit dem Gerät in der Hand) ähnlich intensiv wie beim Schreiben einer Nachricht. Bei beiden Handlungen ­werde «gleichzeitig die visuelle, geistige und motorische Aufmerksamkeit» stärker beansprucht als beim Telefonieren ohne Freisprechanlage.

Bundesgericht, Urteil 1C_183/2016 vom 22.9.2016