Keine Parkplätze erlaubt

Auf einem Landstück im Wallis galt ein Bau­verbot. Nun wollte der Besitzer darauf Parkplätze einrichten. Allerdings war das Terrain nicht ganz eben. Deshälb hätte er das Land gegen den Rand hin aufschütten müssen, und diese Aufschüttung wäre mit einer 1,5 Meter hohen Stützmauer gesichert worden.

Das hat ihm das Bundesgericht verboten. Im Grundsatz sei zwar das Einrichten eines Parkplatzes auf einem Grundstück mit Bauverbot erlaubt. Im konkreten Fall mit der Aufschüttung sei das aber mehr als eine blosse Bodengestaltung.

Bundesgericht, Urteil 5A_599/2013 vom 14. 4. 2014